Bitte beachten Sie: der Vermieter/die Vermieterin deklariert sein/ihr Apartment mit der Anzahl Sterne (von 5* bis 1*) nach eigenem Gutdünken. Selbstverständlich müssen dabei die notwendigen Anforderungskriterien der jeweiligen Kategorie vollumfänglich erfüllt sein. Es gibt kein Kontrollorgan!
Damit die Klassifikation erfolgreich umgesetzt werden kann, sind wir auf die Mithilfe unserer Gäste angewiesen. Sollten in einem ZAV-deklarierten Ferienapartment die vereinbarten Verpflichtungen nicht eingehalten werden, so bitten wir Sie, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter darauf aufmerksam zu machen oder sich beim Zermatt Apartment Verein info@zermattapartment.com zu melden.
|