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Zermatt Tourismus
 


Gastgeber-Verpflichtung
Der Vermieter/die Vermieterin ist Mitglied des Zermatt Apartment Vereins und von Zermatt Tourismus. Das vermietete Apartment ist klassifiziert (STV 2001 inklusive ZAV-Kriterien). Die publizierten Preise entsprechen dem Bruttomietpreis (d.h. inklusive der Nebenkosten wie Strom, Heizung, MwSt., Endreinigung, Bett-/
Küchen-/Toilettenwäsche; exklusiv der Kurtaxen), und diese publizierten Preise werden befolgt. Der Gast hat die Möglichkeit, die Miete im Voraus zu bezahlen.

Jeder Reservation/jedem Mietvertrag werden ein Ortsplan (Lageplan) sowie Hinweise beigelegt, damit sich der Gast bei seiner Ankunft zurechtfindet.
Der Vermieter/die Vermieterin oder eine stellvertretende Person begrüsst den Gast und übergibt die Schlüssel des Apartments mit den notwendigen Informationen (z.B. Apartment, Endabrechnung betreffend). Der Gast wird über die Erreichbarkeit und/oder die Bürozeiten des Vermieters informiert. Auch während des Aufenthalts erkundigt sich der Vermieter beim Gast, ob alles in Ordnung ist.
Der Vermieter/die Vermieterin stellt Informationsunterlagen zu den aktuellen touristischen Ereignissen und zu Ausflugszielen sowie lokale Fahrpläne der Bahnen und Informationen zum Tourismusbüro (Standort und Öffnungszeiten) zur Verfügung.

Das Apartment ist tadellos gereinigt, gelüftet, die Betten sind bezogen, Bad- und Küchenwäsche ist vorhanden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind in funktionstüchtigem Zustand. Das Apartment und der Briefkasten sind mit dem Namen der Mieterin/des Mieters beschriftet. Das Ferienhaus und dessen Umgebung sind gepflegt. Der Zugang zum Ferienhaus ist beleuchtet, und im Winter wird der Schnee geräumt.
Im Haus/Apartment liegt ein Merkblatt mit Sicherheitsvorschriften für Notfälle wie Feuer/Brand vor. Für den seltenen Fall eines Stromunterbruchs werden Kerzen, eine Taschenlampe und ein Radio (mit Batterien) bereitgestellt.
Der Vermieter/die Vermieterin erklärt sich bereit, die Bedingungen der Gastgeber-Verpflichtung ZAV-Quality zu befolgen und erteilt dem Gast gern die gewünschten Auskünfte betreffend ZAV-Quality.
Der Gast soll bei Nichteinhalten dieser Gastgeber-Verpflichtung den Vermieter/die Vermieterin darauf aufmerksam machen oder sich beim Zermatt Apartment Verein melden. Der Vorstand des Zermatt Apartment Vereins wird den Vermieter/die Vermieterin zur Einhaltung dieser Vereinbarung auffordern.
Zermatt, im November 2001


Zermatt Apartment Verein
Postfach 3
CH-3920 Zermatt
e-mail:info@zermattapartment.com
www.zermattapartment.com

Concept & Design by: Fabian Schmidhalter
Last modified: 11.01.2008 fs
webmaster@zermattapartment.com